Tiergesundheit
Tollwut
Gewiss sind ihnen die veterinärpolizeilichen Hinweisschilder auf eine „Tollwutsperrbezirk“ an
vielen Ortseinfahrten bekannt. Der Gesetzgeber trät damit der Tatsache Rechnung, dass die
Tollwut nach wie vor eine der gefährlichsten Virusinfektionen für Mensch und Tier ist.
Empfänglich für die Krankheit sind alle warmblütigen Tiere. Hauptinfektionsquelle sind
wildlebende Fleischfresser, in erster Linie Füchse. In letzter zeit wurde das Virus aber
auch verschiedentlich bei Fledermäusen nachgewiesen. Tollwutviren werden von infizierten
Tieren mit dem Speichel ausgeschieden. Bissverletzungen durch tollwutinfizierte Tiere sind
deshalb besonders gefährlich, weil das Virus über Wunden in den Körper gelangt. Deshalb
sollten Sie auch unbedingt vermeiden, „besonders zutrauliche Wildtiere“ oder zum Beispiel
einen überfahrenen Fuchs mit der bloßen Hand zu berühren.
In typische Fällen verläuft die Tollwut in drei Phasen. Das erste Anzeichen ist oft eine
Verhaltensveränderung ( scheue Tiere werden z. B. zutraulich ). Im weiteren Verlauf kann es
zu Erregungszuständen ( Exzitationsstadium ) und schließlich kurz vor dem Tod zu Lähmungen
( Paralysestadium ) kommen. Da die Krankheitserscheinungen bei –Tollwut sehr vielfältig sein
können, wird dringend empfohlen, falls Sie selbst oder Ihre Katze Kontakt mit einem
tollwutkranken oder verdächtigen Tier hatte, unverzüglich einen Arzt oder Tierarzt
aufzusuchen. Geimpfte Katzen sind in diesem Fall rechtlich besser gestellt als ungeimpfte,
für die eine sofortige Tötung angeordnet werden kann.
Für Auslandsreisen ist zu beachten, dass die einzelnen Länder sogenannte Einreisebestimmungen
erlassen haben,. In der Mehrzahl der Fälle wird die Einreise mit einer Katze nur dann erlaubt,
wenn eine gültige Tollwutimpfung nachgewiesen werden kann. Diese muss in der Regel mindestens
vier Wochen, höchstens aber ein Jahr zurückliegen.
Näherer Auskünfte erteilen Tierärzte, das Deutsche Grüne Kreuz, Veterinärämter, Automobilclubs
und Konsulate.
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